Unbestritten in der westlichen Welt gilt, dass
selbst Schwerverbrecher einen Anspruch auf einen fairen und
objektiven Prozess haben, in dem das Urteil nicht nach politischer
Zweckmäßigkeit, sondern nach Faktenlage ergeht. Eben dieses Recht,
festgeschrieben in der Europäischen Menschenrechtskonvention, der
auch Russland beitrat, sieht der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte im Fall Michail Chodorkowski verletzt. Nun ist es an
Moskau, daraus die Konsequenzen zu ziehen. Und die Welt wird genau
hinsehen, denn über das internationale Ansehen eines Staates
entscheiden nicht allein Wirtschaftswachstum oder Devisenreserven,
sondern auch das Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit.
Bei einer Großmacht legt die internationale Gemeinschaft besonders
strenge Maßstäbe an. Und das ist gut so. Die USA haben es in der
Causa von Whistleblower Edward Snowden bereits erfahren, für Russland
könnte der Fall Chodorkowski zum Lackmustest werden.
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