Dass vier Jahrzehnte fehlender Kontakt, vom
Vater mutwillig herbeigeführt, gleichwohl noch eine Einstandspflicht
begründen, mag die Hüter der öffentlichen Kassen freuen, die sonst
für die Kosten des Heimaufenthaltes hätten aufkommen müssen.
Lebensnah ist diese Rechtsprechung nicht.
Es ist die klamme öffentliche Hand, die in Zukunft noch mehr
Entscheidungen dieser Art erzwingen wird. Der Staat ist zwar bereit,
den Ruhestand der Bundestagsabgeordneten abzusichern, auch wenn die
zuvor in keine Kasse einbezahlt haben. Er wird aber immer häufiger
versuchen, sich von Pflegekosten zu befreien. Und denkbar ist noch
ganz anderes. Im Augenblick nimmt der Staat bei vielen
Hartz-IV-Leistungen keinen Rückgriff auf Verwandte in direkter Linie.
Das muss nicht so bleiben.
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