Zugegeben, es ist ein sehr spezieller, ein
außergewöhnlich seltener Fall von rücksichtsloser Raserei gewesen,
über den der Bundesgerichtshof (BGH) da zu befinden hatte. Ohne
Führerschein, dafür mit viel Alkohol im Blut, war ein Mann im
gestohlenen Taxi durch die Hamburger Innenstadt gerast, 155 Kilometer
pro Stunde schnell, verfolgt von der Polizei. Landgerichte, die diese
Entscheidung aufmerksam studieren und auf Fälle in ihrem
Zuständigkeitsbereich anwenden, werden künftig keine Bange haben
müssen, von Karlsruhe zurückgepfiffen zu werden. Auch ohne filmreife
Verfolgungsjagd und ohne Alkoholkonsum müssen die schlimmsten unter
den Rasern künftig mit der härtesten Sanktion rechnen, die das
deutsche Strafrecht zu bieten hat.
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