Stuttgarter Zeitung: Meistens führen schwerere Straftaten in die Psychiatrie

Die Unterbringung von Straftätern in der
Psychiatrie erfolgt zu einem „beträchtlichen Teil“ wegen
schwerwiegender Delikte. Zu diesem Ergebnis ist das Stuttgarter
Justizministerium bei einer Sonderauswertung der
Strafverfolgungsstatistik 2012 gekommen, wie die „Stuttgarter
Zeitung“ (Samstagsausgabe) berichtet. Insgesamt wurden danach im
vergangenen Jahr 128 erwachsene Straftäter zum Schutz der
Allgemeinheit nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs in der
Psychiatrie untergebracht. Bei den zugrunde liegenden Delikten
rangiert Körperverletzung nach Angaben des Ministeriums mit 50 Fällen
an erster Stelle, gefolgt von Delikten gegen das Leben (22 Fälle) und
Raubdelikten (21 Fälle). In 14 Fällen waren Brandstiftungsdelikte
Anlass für die Unterbringung, in neun Fällen Sexualdelikte. Erheblich
weniger Menschen kamen dagegen wegen weniger gravierende Delikte in
die Psychiatrie: je zwei etwa wegen Betrugs, Nötigung,
Sachbeschädigung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr oder
schweren Diebstahls. Landesweit befinden sich etwa 600 Menschen auf
der Grundlage des Paragrafen 63 in psychiatrischen Anstalten.

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