Deutsche Gerichte müssen oft mit dem Vorwurf
leben, zu viel Milde walten zu lassen. Das Oberlandesgericht
Düsseldorf hat im Prozess gegen die Bombenleger vom Bonner
Hauptbahnhof das Gegenteil unter Beweis gestellt. Für einen
versuchten Mord hat der Senat den Haupttäter nicht nur lebenslang
hinter Gitter geschickt, sondern auch noch eine mögliche Freilassung
nach 15 Jahren verhindert. Mehr geht nicht. Der Prozess war
gründlich, langwierig war er auch. Inzwischen erhebt die
Bundesanwaltschaft fast jeden Tag Anklage wegen Terror. Es ist zu
wünschen, dass die Gerichte die Gründlichkeit beibehalten – und die
Härte des Gesetzes auch.
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