Stuttgarter Zeitung: zum Diesel-Fahrverbot in Stuttgart

Der Beschluss der Landesregierung zur
Verbesserung der Luft in Stuttgart ist angemessen. Zwar gelten von
2018 an Fahrverbote für manche Dieselfahrzeuge – allerdings nur für
die, deren Abgaswerte die Euronorm 6 nicht erfüllen, nur an
Feinstaubalarm-Tagen und nur innerhalb des Kessels und in Teilen von
Zuffenhausen und Feuerbach. Ausnahmen für Handwerker und den
Lieferverkehr sind zudem vorgesehen. Allein diese Aufzählung zeigt,
dass der grün-schwarze Kompromiss die kleinstmögliche Variante in dem
Bestreben darstellt, die gesetzlich vorgeschriebenen
Schadstoffgrenzwerte mehr als zehn Jahre nach ihrer Einführung
endlich einzuhalten.

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