Stuttgarter Zeitung: zum Kopftuch-Kompromiss im Land

Der sich nun abzeichnende Kompromiss überzeugt
nicht. Ehrenamtliche Richter sind den hauptamtlichen gleichgestellt
und sollten wie diese jeden Anschein von Befangenheit vermeiden. Zwar
tragen sie keine Robe, sondern normale Kleidung, doch umso mehr
müssen sie auf Neutralität achten – auch auf äußerliche. Das ist eher
eine Frage der Psychologie als der Jurisprudenz, denn wer als
Angeklagter oder Zeuge im Gerichtssaal sitzt, wird kaum unterscheiden
zwischen Berufs- und Schöffenrichtern.

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