Symposium des Bundespatentgerichts: „Die Unionsmarke im nationalen Recht – Risiken und Nebenwirkungen“

Das Bundespatentgericht veranstaltet am 19. April
2018 sein nunmehr 6. Internationales Symposium.

Die Veranstaltung, zu der etwa 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
aus dem In- und Ausland, die als Richter, Anwälte und in der
Wirtschaft mit dem Markenrecht befasst sind, erwartet werden, widmet
sich in diesem Jahr den Risiken und Nebenwirkungen der Unionsmarke im
nationalen Recht.

Das Symposium soll das Verhältnis von europäischem und nationalem
Markenrecht beleuchten und aufzeigen, mit welchen Risiken und
Nebenwirkungen die Unionsmarke im Anmelde-, Widerspruchs- und auch im
Verletzungsverfahren im nationalen Recht behaftet sein kann.

Trotz der Harmonisierung der markenrechtlichen Vorschriften auf
europäischer und nationaler Ebene existieren noch immer ungeklärte
Fragen, die mit Unterstützung hochkarätiger Referenten aus dem In-
und Ausland beantwortet werden sollen.

Auch der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen in
Gerichtsverfahren gewinnt im gewerblichen Rechtsschutz zunehmend an
Bedeutung. Hierzu ist ein Sondervortrag vorgesehen, der einen
Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion geben und die
Thematik im Kontext der neuen EU-Richtlinie erläutern wird.

Bereits am Vorabend lädt die Präsidentin des Bundespatentgerichts,
Beate Schmidt, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem ersten
Gedankenaustausch in die Räumlichkeiten des Justizpalastes ein.

Pressekontakt:
Bundespatentgericht
Dr. Nikolaus von Hartz
Telefon: +49 (0)89 699 37 250
pressestelle@bpatg.bund.de

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