Am 23. November 2017 kamen die Tarifvertragsparteien
im Gerüstbauer-Handwerk in Ratingen zum dritten Mal in der laufenden
Tarifverhandlungsrunde zusammen, um über Lohn, Ausbildungsvergütung
und Mindestlohn zu sprechen. Die Verhandlungen verliefen auch in der
dritten Runde ergebnislos und wurden schließlich seitens der
Gewerkschaft IG BAU abgebrochen.
Die von der Arbeitgeberseite vorgelegten Vorschläge zur Erhöhung
des Lohns, Mindestlohns und der Ausbildungsvergütung wurden durchweg
abgelehnt. Entgegen der Pressemeldung der Gewerkschaft boten die
Vertreter der Arbeitgeberseite zuletzt eine Erhöhung des
Lohntarifvertrages um insgesamt 3 % bei zweijähriger Laufzeit an und
nicht 2% wie von der IG BAU behauptet. Zudem konnten sie sich eine
Steigerung des Mindestlohnes in den nächsten drei Jahren von rund
6,4% vorstellen. Damit wäre der Mindestlohn von derzeit 11,00 EUR auf
11,70 EUR gestiegen. Auch im Bereich der Ausbildungsvergütung
signalisierten die Arbeitgebervertreter die Bereitschaft, zur
Attraktivitätssteigerung des Gewerkes auch deutlichere Erhöhungen als
die bisher angebotenen 25,00 EUR mittragen zu wollen.
Der Gewerkschaft war all dies nicht genug. Das Angebot im
Lohnbereich hielt die Arbeitnehmervertretung für kläglich, das
Angebot der Mindestlohnerhöhung befanden sie für lächerlich und an
der in Aussicht gestellten deutlichen Erhöhung der
Ausbildungsvergütung zeigten die Vertreter der Arbeitnehmer und
Auszubildenden im Gerüstbauer-Handwerk schlicht gar kein Interesse.
Die zentrale Forderung der Gewerkschaft in den Verhandlungen war
immer wieder die Einführung eines Mindestlohns 2 für Facharbeiter in
Höhe von 14,70EUR. In den Gesprächen wurde deutlich, dass dem
Mindestlohn 1 trotz des deutlichen Erhöhungsangebotes der
Arbeitgeberseite keine große Bedeutung mehr zugemessen wurde.
Die Einführung eines Mindestlohn 2 für Facharbeiter ist für die
Vertreter von Bundesinnung und Bundesverband jedoch auch weiterhin
indiskutabel. „Wir sehen in einem Mindestlohn 2 für Facharbeiter kein
Verbesserungspotential für den Wettbewerb, solange nicht
sichergestellt ist, dass der Facharbeitermindestlohn auch
flächendeckend kontrolliert wird“, so Marcus Nachbauer,
Verhandlungsführer der Tarifkommission auf Arbeitgeberseite.
Die Gewerkschaft hielt auch in der dritten Runde ohne
Gesprächsbereitschaft im Wesentlichen an ihren bisherigen Forderungen
fest. Auch der Versuch der Arbeitgebervertreter, die Verhandlungen
über den Mindestlohn 1 gesondert zu betrachten, um dessen Bestand
auch nach dem Auslaufen am 30. April 2018 zu sichern, wurde
abgelehnt. Insgesamt hinterließ die Gewerkschaft in den Verhandlungen
den Eindruck, dass sie die Arbeitgeber für ihr Nein zum Mindestlohn 2
mit überhöhten Forderungen und Kompromisslosigkeit strafen wollte.
Die aktuelle Diskussion um die richtigen Maßnahmen zur
Verbesserung des Arbeitsschutzes im Gerüstbau war entgegen der
anderslautenden Darstellung der Gewerkschaftsseite kein Thema der
dritten Tarifverhandlungsrunde.
Die Tarifkommission der Arbeitgeberseite sah angesichts der
destruktiven Verhandlungstaktik der Gewerkschaft derzeit auch keinen
Nutzen in einem Schlichtungsverfahren.
Pressekontakt:
Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk
Frau Sabrina Luther
Tel: 0221 – 870 60 0
s.luther@geruestbauhandwerk.de
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