Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht oft eine Abfindungszahlung einher. Bisher wurde deren Besteuerung in der Regel direkt gemildert. Möglich machte das die Fünftelregelung, die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt haben. Seit Anfang letzten Jahres dürfen Arbeitgeber aufgrund einer Gesetzesänderung diese Steuerreduktion nicht mehr anwenden. Doch der Steuervorteil ist nicht verloren, er kann noch über die Steuererklärung erwirkt werden. Für
Das Wort "Abfindung" liest man aktuell leider viel zu häufig in der Presse. Doch auch in schwierigen Zeiten kann der Vorgang eine attraktive Chance sein.
Hamburg – Eine 50.000 EUR hohe Bruttoabfindung erzielt ein Hamburger Arbeitnehmer, nachdem dieser den Entwurf eines Aufhebungsvertrags Fachanwälten für Arbeitsrecht vorlegt. Der ursprüngliche Betrag wurde mit 20.000EUR (brutto) beziffert. Bundesweit ist das kein Einzelfall. Viele Arbeitnehmer akzeptieren Aufhebungsverträge zu früh. Nach zehn Jahren Beschäftigung erhält ein Hamburger Arbeitnehmer unerwartet einen Aufhebungsvertrag. In diesem ist eine […]
Die Regeln in Ausbildung und Beruf werden gemeinhin als Arbeitsrecht definiert. Doch das klingt einfacher, als es in der täglichen Praxis funktioniert. Das erste Problem: es gibt kein in sich abgeschlossenes Arbeitsgesetzbuch. Dadurch erwächst Problem Nummer 2: Verallgemeinerungen und daraus erwachsende Mythen erschweren oft das Verständnis für dieses komplexe Thema. Ralph Kaste bietet mit „Aus […]
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind Arbeitnehmer in Kleinbetrieben nicht schutzlos, so Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Unter welchen Umständen eine Kündigungsschutzklage dort […]