Zur rechtlichen Situation von Mobbingopfern in Deutschland und Vorschläge für veränderte gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck.
Grundsätzlich kann der Mieter vom Vermieter vorab die Kosten für die Beseitigung der Mängel verlangen. Dies gilt allerdings nur für solche Maßnahmen, die zur Mängelbeseitigung auch geeignet sind. BGH, Urteil vom 21. April 2010 – VIII ZR 131/09 -, juris, Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin
Ausgangslage:
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Mieter gemäß § 536a
Sie hätten doch nur für die Firma IFF AG (ehemals Futura Finanz AG) des Hofer Kaufmannes Michael Turgut gehandelt und hätten doch die Kunden gar nicht als selbständige Vermittler beraten.