GHF Schiffsfonds MS Wesertor von der Insolvenzwelle mitgerissen

GHF Schiffsfonds MS Wesertor von der Insolvenzwelle mitgerissen

GHF Schiffsfonds MS Wesertor von der Insolvenzwelle mitgerissen

Für strafbares Verhalten des Handelsvertreters kann die Vertriebsorganisation zur Verantwortung gezogen werden

Betreiber von Hostservern können doch zur Prüfung des Inhaltes verpflichtet sein

Vorsicht geboten bei wirtschaftlicher Neugründung der GmbH

Kein Mobbing bei mehreren Kündigungen und Abmahnungen

Hotelbetreiber müssen Urhebern für Musik Gebühren bezahlen

Verdachtskündigung wegen Entwendung geringwertiger Sachen durch LAG Berlin-Brandenburg bestätigt

Kopierwerk muss nicht für Schäden am Filmmaterial haften (LG München I)

OLG München muss erneut entscheiden, ob die Handelskette Karstadt sich selbst als Marktführer bezeichnen darf

Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.