Datenpannen müssen von Telekommunikationsunternehmen schnellstmöglich gemeldet werden – Medienrecht

Datenpannen müssen von Telekommunikationsunternehmen schnellstmöglich gemeldet werden – Medienrecht
Datenpannen müssen von Telekommunikationsunternehmen schnellstmöglich gemeldet werden – Medienrecht
02.01.2014: – Das Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der sog. S&K-Unternehmensgruppe ist noch nicht abgeschlossen, doch schon jetzt steht fest, dass die Vor-standsmitglieder bzw. Geschäftsführer der involvierten Unternehmen in vielen Fällen persönlich für den Schaden der Anleger aufkommen müssen: Das Landgericht Stuttgart verurteilt den verant-wortlichen Stephan Schäfer sowie die S&K Sachwert AG vollumfänglich zum Schadenersatz. Die En
BGH zur Werbung namensgleicher Unternehmen
Verrechnungspreise müssen Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen – Steuerrecht
Unverhältnismäßigkeit einer Kündigungsfrist gegenüber Handelsvertretern – Handelsrecht
Risikohinweise reichen bei Falschberatung nicht aus – Kapitalmarktrecht
Keine Reduzierung des Unterhaltsbedarfs bei volljährigen Kindern – Familienrecht
Durch vertragliche Verfallklausel keine Vorsatzhaftung ausgeschlossen – Arbeitsrecht
Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia: Offenbar droht die Insolvenz – Kapitalmarktrecht
Notarielle Beurkundung der Begebung der Anfechtung eines Erbvertrages nicht erforderlich – Erbrecht