Haftung der Nachfolger im Gesellschaftsrecht

Haftung der Nachfolger im Gesellschaftsrecht
Haftung der Nachfolger im Gesellschaftsrecht
Die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden: kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, Nichteignung des Fonds als Altersvorsorge, keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten,…
Vertragliche Hinweise bezüglich freiwilliger Sonderzahlungen müssen klar formuliert sein
BGH bestätigt Haftung von GbR-Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds für Altschulden
Frechen, 31.10.2012 – "Erfolgsstrategien kompakt" lautete das Motto des Deutschen Steuerberatertags vom 22. bis 23. Oktober 2012 in Hamburg. Den rund 1.200 Teilnehmern wurde ein ausgewogenes Programm mit Vorträgen renommierter Experten, Workshops und Diskussionen geboten. So hielt Jörg Asmussen, Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank, den Eröffnungsvortrag. Prof. Dieter Kempf, Präsident BITKOM und Vorstandsvorsitzender der DATEV eG und Hans-Chr
Durch stärkere Kontrollen von Bankberatern soll der Anlegerschutz verbessert werden
Wechsel des Betriebsinhabers auch als Betriebsübergang zu qualifizieren
Software-Lizenzen dürfen laut dem EuGH weiterverkauft werden
Auszahlungen offener Immobilienfonds verlaufen schleppend
Keine Herausgabepflicht des Arbeitnehmers für beim Wettbewerber bezogenes Gehalt