Anrecht auf Erbschaftspflichtteil

Anrecht auf Erbschaftspflichtteil

Anrecht auf Erbschaftspflichtteil

Ein Stellenbewerber hat nach Ablehnung in aller Regel keinen Anspruch gegen den potentiellen Arbeitgeber auf Auskunftüber die Gründe der Ablehnung und Daten des eines eingestellten Mitarbeiters. Die Verweigerung jeder Auskunft kann aber im Einzelfall ein Indiz für eine Diskriminierung sein, die der Arbeitgeber im Verfahren auszuräumen hat.(EuGH, Urteil vom 19.04.2012 – C-415/10 (BAG)Kanzlei Sachse – Anwalt Frankfurt, Arbeitsrecht

Kündigungen und befristete Arbeitsverträge nur noch schriftlich

Liquidation des SEB Immoinvest

Harte Zeiten für Schiffsfondsanleger

SEB Immoinvest wird nun endgültig liquidiert

Insolvenz für GHF Schiffsfonds MS Wesertor bekanntgegeben

DWS ImmoFlex Vermögensmandat musste schließen

MöglicheÖffnung des SEB Immoinvest

Die Vertriebsorganisation kann für strafbares Verhalten des Handelsvertreters zur Verantwortung gezogen werden