Erhöhen Provisionen das Elterngeld?

Erhöhen Provisionen das Elterngeld?

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 14. Dezember 2017 in Abweichung zu seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Provisionen, die der Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes zahlt, das Elterngeld nur dann erhöhen können, wenn sie als laufender Arbeitslohn gezahlt werden. Werden Provisionen hingegen als sonstige Bezüge gezahlt, erhöhen sie das Elterngeld laut ARAG Experten […]

ARAG Verbrauchertipps

ARAG Verbrauchertipps

Pfändung von Gehaltszulagen In der sogenannten Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz wird ein Teil des Nettoeinkommens direkt an einen Treuhänder überwiesen. Auch Zuschläge für Samstags- und Schichtarbeit dürfen gepfändet werden. ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass Gehaltszulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit dem Schuldner komplett zustehen. In einem konkreten Fall hatte der Arbeitgeber einer Pflegerin ihre […]

ARAG Verbrauchertipps zum Weihnachtsgeld

ARAG Verbrauchertipps zum Weihnachtsgeld

Anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung? Wer kündigt, kann trotzdem ein Recht auf eine anteilige Weihnachtsgeldzahlung haben, wenn er im laufenden Jahr aus einem Unternehmen ausscheidet. Das Bundesarbeitsgericht hat die Klausel in einem Arbeitsvertrag für unwirksam erklärt, nach der die Gratifikation an ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis gekoppelt war. Gleichzeitig setzte die Auszahlung voraus, dass es während des Jahres […]

Was Sie über das Weihnachtsgeld wissen sollten

Was Sie über das Weihnachtsgeld wissen sollten

Wer bekommt eigentlich Weihnachtsgeld? Wie hoch fällt die Sonderzahlung aus? Muss ich es versteuern? Ist Weihnachtsgeld das 13. Gehalt? ARAG Experten haben Wissenswertes zum zusätzlichen Geldsegen des Arbeitgebers zusammengetragen. Was ist eigentlich das Weihnachtsgeld? Rechtlich gesehen ist es ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer auszahlt. In den meisten Unternehmen wird das Weihnachtsgeld […]

Das Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild ist als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) verankert. Gemäß § 22 Satz 1 KunstUrhG dürfen Abbildungen einer (erkennbaren) Person grundsätzlich nur dann verbreitet oder zur Schau gestellt werden, wenn deren Einwilligung vorliegt. Welche Auswirkungen das auf den Umgang mit Facebook, Instagram, Youtube & Co. hat, erläutern ARAG […]

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