Endlich ist es soweit: Die seit 2014 diskutierte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist beschlossen. Auch aus Sicht der Arbeitgeberverbände sind die getroffenen Neuerungen in der Sache adäquat und werden modernen Arbeitsbedingungen gerecht.
Trotz einiger Kompromisse sind die Änderungen der Arbeitsstättenverordnung zielführend: Durch die neue Begriffsdefinition "Arbeitsstätte" wurde eine klare rechtliche Situation geschaffen. Arbeitsstätte
Die domeba distribution GmbH – einer der führenden Anbieter von Compliance Management Systemen – stellt die achte Version ihrer Software-Suite iManSys mit erweiterten Funktionen in einem frischen Design vor. Unter der Dachmarke iManSys stehen ab sofort sieben umfangreiche Software-Welten zur Verfügung.
Unter dem Leitthema "DEHN protects.® Integrated Industry" zeigt DEHN in Halle 13, Stand E85 Technologien für den Überspannungs-, Blitz- und Arbeitsschutz von Fabriken und Energiesystemen.
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Entgegen der gängigen Meinung, Arbeitsschutzvorschriften sind nur für Großunternehmen, steuern sich insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen unbewusst in eine Haftungsfalle. Denn die Arbeitsschutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften gelten schon ab dem ersten Mitarbeiter. Allein das Ignorieren der Vorschriften kann Bußgelder bis zu 10.000 Euro für den Arbeitgeber, aber auch für Vorgesetzte nach sich ziehen.
Der 60ig-jährige Kläger war während einer Dienstreise nachts im Hotel beim Toilettengang gestürzt.
Er machte dies gegenüber der BG seines Arbeitgebers als Arbeitsunfall geltend.
Zu Unrecht entschied das Sozialgericht Düsseldorf.
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Mit dem Jahreswechsel hat die DENIOS AG (http://www.denios.de) ein neues Mitglied der Geschäftsleitung willkommen geheißen. Mit Horst Rose hat der Spezialist für betrieblichen Umweltschutz und Arbeitssicherheit eine Führungskraft nach Bad Oeynhausen berufen, die im internationalen Versandhandel "zu Hause" ist.
Als Leiter der Business Unit "Catalogue Products" verantwortet Horst Rose den Hauptumsatzträger der DENOS Gruppe, das Kataloggeschäft.