Die Zeit für Hin- und Rückfahrten, die Arbeitnehmer zu einer von ihrem Arbeitgeber festgelegten Uhrzeit mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers gemeinsam zurücklegen müssen, um sich von einem bestimmten, vom Arbeitgeber festgelegten Ort an den Ort zu begeben, an dem die arbeitsvertraglich vorgesehene Leistung erbracht wird, ist sowohl für den Fahrer als auch für Mitfahrer als "Arbeitszeit" im Sinne dieser Bestimmung zu betrachten.
(EuGH, Urteil v. 09.10.2025
Die betriebliche Weihnachtsfeier gilt für viele Beschäftigte als festlicher Höhepunkt des Jahres. Doch zwischen Glühwein, Buffet und Small Talk gelten auch rechtliche Rahmenbedingungen, die oft unbekannt sind. Was ist erlaubt und was kann sogar den Job kosten? ARAG Experte Marvin Böhnhardt erklärt, was Arbeitnehmer rund um Teilnahme, Verhalten, Fotos, Versicherungsschutz und Arbeitszeit unbedingt wissen sollten.
Vier-Tage-Woche, ja toll, aber die Firma wird dazu noch betrogen durch Nutzung der Fahrzeuge und Maschinen in der "Freizeit". Ein gewaltiges Risiko für alle Beteiligten.
Alice Dehner, Geschäftsführerin der dehner academy, wirft die Frage auf, wie Menschen in Zukunft leben und arbeiten wollen und welche Modelle jetzt gefragt sind.