ARAG, stimmt das?

ARAG Experten mit interessanten Urteilen und Fakten zum Homeoffice

ARAG Experten mit interessanten Urteilen und Fakten zum Homeoffice

Für Lehrkräfte lohnt es sich besonders, eine Steuererklärung abzugeben. Mehrmals wöchentlich Fahrten zur Schule, Fortbildungen, Klassenfahrten, Unterrichtsmaterialien, Fachliteratur und die digitale Ausstattung, der Lehrberuf generiert sehr viele Werbungskosten, die ein großes Steuersparpotenzial bergen. Bisher konnten Lehrkräfte ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Doch das hat sich in der Steuererklärung für das Jahr 2023 grundlegend geänder

Arbeitnehmende können vieles rund um ihre Berufstätigkeit von der Steuer absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt zwar bei jedem Angestellten eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro automatisch pro Jahr, aber häufig kann diese durch einzelne größere Steuerposten, wie tägliches Homeoffice, einen Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometern, eine teure Fortbildung oder einen beruflich veranlassten Umzug überschritten werden. Wer seine Ausgaben gegen

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer mit interessanten Urteilen aus der Arbeitswelt

ARAG Expertenüber höhere Werbungskosten und neue Steuerregeln im Home-Office

Viele Arbeitnehmer gehen derzeit aufgrund der Corona-Epidemie ihrer beruflichen Tätigkeit von zu Hause aus nach. Steht vorübergehend kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können Arbeitnehmer in Folge ihre Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, obwohl sie das unter normalen Umständen nicht könnten. Das ist aufgrund der behördlichen Anweisungen zur Schließung von nicht systemrelevanten Betrieben, Ausgangsbeschr&

Wie streng es das Finanzamt mit den Regeln rund um das häusliche Arbeitszimmer nimmt (und auch nehmen darf), zeigen immer wieder die Entscheidungen der Finanzgerichte und insbesondere des Bundesfinanzhofs (BFH) zu diesem immer wieder umstrittenen Thema. „Dabei gibt es durchaus Gestaltungsspielräume, mit denen die Chancen für eine Anerkennung deutlich steigen“, weiß Steuerberater Wolfgang Dill aus […]
Wer kennt schon alle Gesetze und Vorschriften im Steuerrecht. Die Bände mit allen Kommentaren füllen ganze Regalwände. In Spezialfragen sind dann die Spezialisten gefragt. Das Rheiner Steuerberaterbüro Dräger, Käscher, Fazlic,Steuerberater PartG mbB Sprickmannstraße 1 im westfälischen Rheine bietet seinen Klienten, sowohl Privat- als auch Geschäftskunden, eine kompetente und stets aktuelle Beratung, die sich dann im wahrsten Sinne des Wortes auszahlt
Seit Jahren ist die Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer immer wieder Streitthema zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung und beschäftigt daher immer wieder auch die Finanzgerichte. Größe des Arbeitszimmers, Arbeitszimmer im Keller, zeitlicher Nutzungsumfang, Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, all dies sind Fragen, die durch die Finanzgerichte nicht immer zu Gunsten des Steuerpflichtigen entschieden

Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte