Kein Auskunftsanspruch des Arbeitgebers gegenüber abgelehnten Stellenbewerbern

Arbeitnehmer sind im Rahmen der üblichen Auswahlverfahren für neu zu besetzende Stellen immer wieder darauf angewiesen, aus der Vielzahl von Bewerbern eine Auswahl zu treffen und ungeeignete Bewerber abzulehnen.