Seit 2018 verlangt der Staat Steuern auf Gewinne, die noch gar nicht realisiert wurden. Die Vorabpauschale trifft Fondsanleger – dieser Artikel erklärt, wie sie funktioniert und was zu beachten ist.
durch die letzte EZB-Leitzinssenkung vom 5.6.14 fiel der Basiszins zum 1.7.14 auf sein bisheriges Allzeittief von minus 0,73 %. Ein Gläubiger kann somit aktuell einem Verbraucher einen Verzugszins von nur noch 4,27 % in Rechnung stellen; bei fälligen Salden aus Handelsgeschäften ist ein Verzugszinssatz von 7,27 % erlaubt.