Das neue AÜG. Arbeitgeber können zufrieden sein.
Nach kontroversen Diskussion im Gesetzgebungsverfahren zum neuen AÜG tritt es jetzt zum 01.04.2017 in Kraft. Prekäre Arbeitsverhältnisse beenden wird es nicht. Überlassungshöchstdauer 18 Monate? Nach dem ab 01.04.2017 geltenden neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) dürfen einzelne Leiharbeitnehmer nicht mehr als 18 Monate auf demselben Arbeitsplatz bei einem Entleiher arbeiten – grundsätzlich. Bei Überschreiten der neuen Überlassungshöchstdauer ist […]