fairvesta WirtschaftsWoche: Rendite – eine Standortfrage

Der Immobilienmarkt Deutschland bietet noch attraktive Chancen. Das geht aus einem aktuellen Beitrag vom 04.04.2014 aus der WirtschaftsWoche hervor. Jasmin Knoll, Leiterin des Immobilien-An- und verkaufs von fairvesta, berichtet über die Vorzüge von Immobilien in B- oder C- Lagen.

Besonders in den Metropolregionen sind die Märkte leergefegt. Dennoch richtet sich das erste Augenmerk vieler Investoren häufig zuerst auf Anlagen in A-Städten. Für hierauf spezialisierte

Asset Software schafft Überblick bei Unternehmensbeteiligungen

Asset Software schafft Überblick bei Unternehmensbeteiligungen

Mit geschlossenen Fonds und Unternehmensbeteiligungen kann man sein Kapital vermehren oder verlieren. Nur wer informiert ist, seine Beteiligungenüberwacht und verlässliche Kennzahlen berechnen lässt, kann womöglich einen Totalverlust abwenden. Professionelle Software mindert das Verlustrisiko.

fairvesta-Gruppe erwirkt Ordnungsstrafe gegen BSZ wegen rechtsverletzender Werbung

Der Betreiber der Anlegerschutzplattform fachanwalt-hotline.eu BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. muss wegen rechtsverletzender Werbung eine Ordnungsstrafe an die Staatskasse zahlen.

Rechtsanwalt Philipp von Mettenheim vertritt die fairvesta-Gruppe in presserechtlichen Angelegenheiten. Bereits 2008 hatte er für die fairvesta-Gruppe rechtsverletzende Werbung des BSZ gerichtlich verbieten lassen. Dem BSZ war untersagt worden, mit der Werbeaussage "Betroffene

Stellungnahme der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum zu den aktuellen Medienberichten über die Fairvesta-Gruppe

Am 15. Oktober 2011 veröffentlichte die WirtschaftsWoche einen Artikel mit der Überschrift "Beim Fondsanbieter Fairvesta sieht es düster aus" über die Fairvesta-Gruppe.

Die Fairvesta-Gruppe hat in einer eigenen Stellungnahme (http://fairvesta.de/aktuelles-detail/Stellungnahme-unseres-Unternehmens-zum-Artikel-der-WirtschaftsWoche) bereits detailliert sämtliche Vorwürfe und Kritikpunkte in dem fraglichen Artikel aufgegriffen und widerlegen können.

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