Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitern durch den Betriebsrat

Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn diese im Betrieb nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10. Juli 2013, Aktenzeichen – 7 ABR 91/11 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Im vorliegenden Fall hatte der Betriebsrat seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern mit der Begründung verweigert, dass der Einsatz nicht nur vorübergehend geplant sei. Der

Bring Your Own Device – Aufforderung, Duldung, Wunsch oder Luftschloss?

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Das viel besprochene Thema Bring Your Own Device erregt die Gemüter. Doch wer will es wirklich? Welche Risiken stecken für Unternehmen und Mitarbeiter hinter diesen vier kleinen Worten? Wer darf bei diesem Thema überhaupt mitreden? Mit diesen und vielen weiteren Fragen hat sich der IT-Radar auseinandergesetzt und mal hinter den ganzen Hype um BYOD geschaut.