Die EU-Kommission will die neue Bevollmächtigten-Pflicht der PPWR aussetzen. Der Händlerbund begrüßt den Vorstoß und fordert eine schnelle, praxistaugliche Lösung für KMU.
Die EU-Verpackungsverordnung verlangt ab 12. August 2026 pro Zielland einen Bevollmächtigten – unabhängig von der Menge. Viele Händler ziehen sich deshalb aus dem EU-Ausland zurück.
Wenn eine Kündigung durch einer Bevollmächtigten (hier: Rechtsanwalt) ausgesprochen, ist eine Originalvollmacht beizufügen. Ansonsten ist die Zurückweisung der Kündigung wirksam. Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. April 2013 – 10 Sa 518/12 -, ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.