Weiterbildungspflicht: BVI fordert nach Kabinettsbeschluss zur Abschaffung Korrektur durch den Deutschen Bundestag

Weiterbildungspflicht: BVI fordert nach Kabinettsbeschluss zur Abschaffung Korrektur durch den Deutschen Bundestag

Entgegen eindringlicher Warnungen aus der Fachwelt und mahnender Stimmen der Verbände der Immobilienwirtschaft hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 5. November 2025 beschlossen, unter dem Deckmantel des "Bürokratieabbaus" die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c Abs. 2a GewO zu streichen. Eine solche Gesetzesänderung hätte weitreichende negative Folgen für Eigentümergemeinschaften und den Verbraucherschutz.

BVI-Pr&auml

Weiterbildungspflicht: BVI fordert nach Kabinettsbeschluss zur Abschaffung Korrektur durch den Deutschen Bundestag

Weiterbildungspflicht: BVI fordert nach Kabinettsbeschluss zur Abschaffung Korrektur durch den Deutschen Bundestag

Entgegen eindringlicher Warnungen aus der Fachwelt und mahnender Stimmen der Verbände der Immobilienwirtschaft hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 5. November 2025 beschlossen, unter dem Deckmantel des "Bürokratieabbaus" die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c Abs. 2a GewO zu streichen. Eine solche Gesetzesänderung hätte weitreichende negative Folgen für Eigentümergemeinschaften und den Verbraucherschutz.

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Bundesregierung kippt geplante Abschaffung der Sachbezugskarten

Der Referentenentwurf [1] sah vor, dass u. a. der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beliebte Durchführungsweg über eine Prepaidkarte abgeschafft werden sollte. Im heute verabschiedeten Regierungsentwurf [2] wurde der Passus komplett gestrichen. Thomas Pry, Geschäftsführer von Belonio zu der Entscheidung: „Die Bundesregierung hat sich heute für eine zukunftsgerichtete Beschäftigungs- und Sozialpolitik entschieden und den Vorschlag verworfen. […]

Leistungsschutzrecht verändert die PR-Arbeit

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Die Verlage jubeln zwar, dass ihre Forderungen Gehör finden. Aber etliche Netzaktivisten und Web-Plattformen fluchen ob der Ignoranz gegenüber Grundmechanismen des Internets. Es handelt sich bei dem Leistungsschutzrecht um ein sehr komplexes Thema im Spannungsfeld von Medienrecht, Netzpolitik, Urheberrecht, technischen Möglichkeiten, Marktwirtschaft, Lobbyismus etc. p.p.