Bundesverwaltungsgericht bestätigt langjährige Rechtspraxis für Anerkennung von Conterganschäden

Bundesverwaltungsgericht bestätigt langjährige Rechtspraxis für Anerkennung von Conterganschäden

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat in seinem gestrigen Urteil die bisherige Rechtspraxis der Conterganstiftung bei der Anerkennung von Conterganschäden bestätigt. Danach setzt eine Anerkennung als contergangeschädigte Person bei mehreren in Frage kommenden Ursachen für eine körperliche Fehlbildung voraus, dass Contergan die wahrscheinlichste Schadensursache ist.

"Damit ist Rechtssicherheit geschaffen und unsere jahrelange Praxis bei der Anerkennun