Steuerfreier Corona Pflegebonus von bis zu 4.500 Euro – auch für Arztpraxen – beschlossen

Mit dem 4. Corona-Steuerhilfegesetz wurde am 19. Mai 2022 im Bundestag und am 10. Juni 2022 im Bundesrat ein weiterer Baustein zur Förderung des besonderen Engagements von Beschäftigten u. a. in Arztpraxen beschlossen. Mit Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt 22. Juni 2022 trat dieses in Kraft. Die Zahlung ist – anders als bei den Pflegekräften – freiwillig und die Gegenfinanzierung fehlt.
Von der bisherigen Regelung zum arbeitgeberfinanzierten Sonderbonus in Hö