Fristlose Kündigung wegen illegaler Downloads am Arbeitsplatz?

Fristlose Kündigung wegen illegaler Downloads am Arbeitsplatz?

Ein Mitarbeiter kann wegen illegaler Downloads am Arbeitsplatz nur dann fristlos gekündigt werden, wenn eindeutig klar ist, dass der Mitarbeiter für das illegale Herunterladen von Musik und Filmen verantwortlich war. Ist der betroffene Rechner nicht kennwortgeschützt und können mehrere Mitarbeiter darauf zugreifen, ist ein sicherer Nachweis der Täterschaft nicht möglich und eine fristlose Kündigung damit unwirksam. So entschied das Landgericht Hamm am 06.12.201