45.852,38 EUR für nur ein anwaltschaftliches Schreiben

D&O Versicherung darf nicht nach§§ 27, 28 VVG ablehnen – BGH Urteil IV ZR 171/11

D&O Versicherung darf nicht nach§§ 27, 28 VVG ablehnen – BGH Urteil IV ZR 171/11

KuV24-manager.de erweitert seine Produktpalette bedarfsgerecht um die individuelle Absicherung des Haftpflichtrisikos von Managern durch die Persönliche D&O Versicherung

Der von KuV24-manager.de veröffentlichte Vergleich von D&O-Versicherungen, der Versicherungsgesellschaften und ratsuchenden Kunden gleichermaßen Orientierung bietet, schafft jetzt mit 35 Vergleichskriterien umfassende Markttransparenz.

Bereits gut ein Jahr nach dem Start von www.KuV24-manager.de verbessert das Versicherungsportal den Versicherungsschutz seines D&O-Angebots. Nicht nur die Möglichkeit, eine D&O-Versicherung online in Echtzeit abschließen zu können, sondern auch die kontinuierliche Optimierung der Versicherungsleistungen gehört zu den herausragenden Stärken der Internetplattform.