E-Rechnung bei Wohnungseigentümergemeinschaften und ihren Verwaltern

E-Rechnung bei Wohnungseigentümergemeinschaften und ihren Verwaltern

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, betonte, dass Unternehmen seit dem 01.01.2025 zum Empfang von E-Rechnungen bereit sein müssen, die Ausstellungspflicht für Rechnungen an andere Unternehmer aber erst 2027 oder 2028 wirksam wird.

Wohnungseigentümergemeinschaften
Wohnungseigentümergemeinschaften sind grundsätzlich als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes