Einblick in die Bruttolisten – immer nur als Klartext

Einblick in die Bruttolisten – immer nur als Klartext

Die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter i.S.d. § 80 Abs. 2 S. 2 2. Halbsatz BetrVG dürfen nicht anonymisiert zur Einsichtnahme bereitgestellt werden; außerhalb seines Anwendungsbereiches gebieten auch die Bestimmungen des EntgeltTranspG – insbesondere § 13 Abs. 2 und 3 i.V.m. §§ 11 und 12 Abs. 3 – keine Anonymisierung. (Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss v.19.09.2017 […]