Ciper & Coll., die Rechtsanwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld, weiter auf Erfolgskurs:
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Mit den richtigen Methoden effektiv und sicher entscheiden.
Nachdem am 09.10.2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten ist und hierdurch unter anderem durch die Deckelung der Streitwerte in den meisten Filesharing-Fällen die zu ersetzenden Anwaltskosten deutlich gesenkt wurden, haben sich offenbar einige Anwaltskanzleien neue Betätigungsfelder erschlossen. Anfang Dezember 2013 versandte die Regensburger Kanzlei Urman + Collegen (U+C) im Auftrag der "The Archive AG" Abmahnungen an die Nutzer des Vid

Deutschlandweit mehr Erfolg für die Menschheit – Mit einer Investition von 40,- Euro
Ciper&Coll., die Anwälte für Medizinrecht erzielen erneut Millionenentschädigung für Geburtsschaden
Zum vierten Mal veranstaltet die Kiwi-AG, eine Unternehmensberatung mit christlichen Wurzeln, zusammen mit der Stiftung Weltethos
vom 31. 1. bis 1. 2. 2014 die
Mauracher Gespräche: Ethos für die Wirtschaft
dieses Mal zum Thema:
Zusammenarbeit im Vorstand – unteilbare Verantwortung

In einer Entscheidung vom 12. September 2013 beschäftigte sich der erste Senat des BGH mit der Frage der Zulässigkeit von sogenannten Empfehlungs-E-Mails und stufte diese als rechtswidrig ein.

Die Änderung der inneren Haltung ist Basis für eine gelungene Veränderung im Unternehmen. Dr. Heinz Peter Wallner setzt auf Mut zum Widerstand in seinem neuen Sachbuch "Das innere Spiel".
Wähler und Politiker tappen in die Kurzfristfalle, attestiert Europas führender Zukunftsmanager Pero Micic

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner betreuen derzeit einen Rechtsstreit, wo es um die Klärung einer wirksamen Widerrufsbelehrung eines Darlehensvertrages geht, welcher mit einer Restschuldversicherung verbunden ist.
Die Eheleute hatten im Jahr 2009 bei der Commerzbank einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Hierbei wurde ihnen geraten, zugleich eine Restschuldversicherung abzuschließen, welche verschiedene Risiken abdeckt. So sei die Darlehensbewilligung keiner