Trennungsunterhalt und Erwerbsobliegenheit: Was im Trennungsjahr wirklich gilt

Irrtümlich wird oft davon ausgegangen, dass im Trennungsjahr keine Pflicht zur Arbeitsaufnahme besteht.

Irrtümlich wird oft davon ausgegangen, dass im Trennungsjahr keine Pflicht zur Arbeitsaufnahme besteht.
Eine aktuelle Änderung der steuerlichen Verwaltungsgrundsätze stärkt die Bedeutung der Erwerbsobliegenheit von Unterhaltsempfängern, die im Ausland leben. Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig informiert über ihren Einfluss auf die steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen.