EuGH stärkt Urlaubsanspruch

EuGH stärkt Urlaubsanspruch

Zur Auslegung des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG (Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit jeder Arbeitnehmer einen bezahlten Mindesturlaub von 4 Wochen erhält) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung und Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der EU (Jede:r Arbeitnehmer:in hat das Recht auf bezahlten Jahresurlaub):

– Der Urlaubsanspruch verfällt auch bei La