TGI AG: Welche Schritte für betroffene Anleger sinnvoll sind – Rückabwicklung und Schadensersatz

TGI AG: Welche Schritte für betroffene Anleger sinnvoll sind – Rückabwicklung und Schadensersatz

TGI AG: Bafin untersagt das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen

Die Finanzaufsicht Bafin hat der TGI AG am 18.04.2026 das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen mit den Bezeichnungen "Customer Basic 2 %" und "Customer Basic 2 % + Treuerabatt" wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz untersagt. Es handelt sich um Anlagen, bei denen für die zeitweise Überlassung von Geld eine Verzinsung sowie die Herausgabe von Gold gew&a