Abfindung: Steuervorteil erstmalig nur über Steuererklärung

Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht oft eine Abfindungszahlung einher. Bisher wurde deren Besteuerung in der Regel direkt gemildert. Möglich machte das die Fünftelregelung, die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt haben. Seit Anfang letzten Jahres dürfen Arbeitgeber aufgrund einer Gesetzesänderung diese Steuerreduktion nicht mehr anwenden. Doch der Steuervorteil ist nicht verloren, er kann noch über die Steuererklärung erwirkt werden. Für