Ein Bericht im Spiegel-Online zitiert die Financial Times Deutschland (FTD) mit einer internen Umfrage bei der Deutschen Bahn, nach der 70 % der Mitarbeiter der Bahn wegen ihrer Arbeit frustriert seien. Die Mitarbeiter klagen dem Bericht zufolge über zu geringe unternehmerische Freiheiten, lange Entscheidungswege, undurchschaubare Strukturen, überzogene Ziele oder eine veraltete Informationstechnik.
Wer mit seiner Arbeit unzufrieden ist, macht häufig Fehler. Fehler führen o
Eine Klausel, die die Farbwahl einschränkt, z.B. dadurch dass das"Weißen der Decken und Wände"gefordert wird, ist unwirksam und führt zur Unwirksamkeit derÜberwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt.
Gegenstand der Entscheidung war die Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Anweisung einer Arbeitskollegen mit dem Ausspruch "Jawohl mein Führer" kommentiert hatte. Angesichts der Tatsache, dass die Rechtsprechung in derartigen Fällen im Allgemeinen nicht zimperlich mit der Annahme eines Kündigungsrechts des Arbeitgebers ist, folgen nun einige Ausführungen zu dieser Problematik.
Grundsätzlich riskieren Arbeitnehmer, die Vorgesetzte oder Mitarbeiter beleid
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ – dies scheint nach wie vor das Motto einiger Arbeitgeber zu sein, die ihre Arbeitnehmer am Arbeitsplatz umfassend überwachen. Welche Daten der Arbeitgeber beschaffen und verwenden darf, ist in §32 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Dies besagt, dass der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Arbeitnehmers nur dann beschaffen und verarbeiten darf, we
Auch in einer Trierer Filiale sei der Betriebsrat mit einem Amtsenthebungsverfahren konfrontiert worden. In Stuttgart soll Mitarbeitern mit Lohnabzug gedroht worden sein, wenn sie während der Arbeitszeit an einer Betriebsversammlung teilnehmen, so der Spiegel. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Arbeitgeber ein Amtsenthebungsverfahren wirksam durchführen? Darf der Arbeitgeber Mitarbeitern verbieten während der Arbeitszeit an einer Betriebsversammlung teilzunehmen?