Scheidung vs. Aufhebung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft: Die Mehrheit aller Menschen empfindet eine gesicherte, auf Dauer ausgerichtete Gemeinschaft als Grundlage für ein zufriedenes, erfülltes Leben. Wie der ideale Partner aussehen soll, wird unterschiedlich gesehen. Seit 2001 kennt das deutsche Recht die Wahlfreiheit zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft.
Tipps für Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen, von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 06. Mai 2011?6 Sa 2558/10?ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.