Möchte sich ein Unternehmer aus seiner Tätigkeit zurückziehen, steht er vor der Wahl, das Unternehmen durch einen Nachfolger weiterführen zu lassen oder es zu verkaufen. Für die realistische Einschätzung dieser Alternativen ist die Versteuerung der Unternehmensveräußerung überaus relevant.
Wenn Unternehmen mehr als neun Mitarbeiter beschäftigen, die personenbezogene
Daten elektronisch verarbeiten, benötigen sie einen Datenschutzbeauftragten. Darauf
weist das Unternehmensportal MittelstandsWiki hin.
Dennoch ist die Klausel, die den Datenschutzbeauftragten vorschreibt, kein Freibrief für
kleinere Firmen, sorglos mit Informationen zu hantieren: „Die Anforderungen bestehen
genauso, nur dass Sie keine Person einstellen müssen, die das kontrolliert“, erklä
Bei Problemen mit dem Finanzamt wird ein durchdachtes kommunikatives Verhalten zum Rettungsanker des Steuerpflichtigen. Der seit vielen Jahren mit Steuerstreitigkeiten befasste Hamburger Steuerberater Günter Zielinski informiert über diesen wesentlichen Aspekt der Interaktion mit der Finanzverwaltung.
Der Bundesfinanzhof hat mit seiner aktuellen Rechtsprechung zur steuerlichen Absetzbarkeit gemischter Aufwendungen als Werbungs- bzw. Betriebskosten eine neue Rechtslage begründet. Der Mannheimer Steuerexperte Jürgen-Dieter Körnig berichtet über die von der Finanzverwaltung als Reaktion auf die höchstrichterliche Entscheidung erlassene Neuregelung dieser Thematik.
Die Kontopfändung gehört zweifellos zu den Angstvorstellungen jedes Steuerzahlers. Vor dem Hintergrund seines langjährigen Engagements in Konflikten mit der Finanzverwaltung berichtet Steuerberater und Privatdozent Günter Zielinski über die Ursachen und den richtigen Umgang mit einer drohenden Kontopfändung.
Erstattungszinsen – also gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt – unterliegen nicht der Einkommensteuer. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15. Juni 2010 (Aktenzeichen: VIII R 33/07) entschieden.
Privatleute und kleinere Selbstständige haben häufig keine umfangreichen finanziellen Rücklagen. Das Gehalt oder Geschäftsergebnis fließt in den Lebensunterhalt oder die tägliche Geschäftstätigkeit, ohne großen Raum für Ersparnisse zu lassen.