Bereits seit dem 1. Januar 2017 ist die FHG ein geprüftes Finanzinstitut und verfügt über eine Erlaubnis gemäß § 32 Absatz 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Es galt somit neue Regularien und Vorschriften umzusetzen und anzuwenden. Es wurden neue Kontrollsysteme in den Bereichen Risikomanagement, Compliance und der Vermeidung von Geldwäsche eingeführt. Um effizienter zu werden, […]
Die FHG setzt auf ein persönliches Handelsverfahren
Sensationell: Die Abwicklungszeit bei der FHG beträgt ca. 3 Wochen
Private Käufer weiterhin stark im Vormarsch
Weil die konservativen Möglichkeiten zur Geldanlage zu wenig Rendite erwirtschaften und viele andere Anlageformen als zu riskant erscheinen, schwören mittlerweile viele Verbraucher auf die Geldanlage