Neue EU-Schwellenwerte seit 01.01.2014 in Kraft

Neue EU-Schwellenwerte seit 01.01.2014 in Kraft

Im Dezember 2013 hat die EU-Kommission den Verordnungsentwurf zur Änderung der Schwellenwerte verabschiedet. Daher gelten seit dem 01. Januar 2014 folgende neue Schwellenwerte:

– Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 134.000 EUR
– Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 207.000 EUR
– Verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 414.000 EUR
– Bauaufträge: 5.1