Reform des Widerrufsrechts: Neue Fristen bei Lebensversicherungen ab dem 19. Juni

Mit Wirkung zum 19. Juni tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die das Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen neu fasst.

Mit Wirkung zum 19. Juni tritt eine gesetzliche Neuregelung in Kraft, die das Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen neu fasst.

Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen neu geregelt und damit eine lange umstrittene Rechtslage verändert.

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