BTR Rechtsanwälte berät über den Übergang der UG (haftungsbeschränkt) zur regulären GmbH durch Umwandlung der gesetzlichen Rücklage.
1. Der Fall
2. Die Frage
3. Die Antwort
4. Der Praxistipp
1. Der Fall
Die Mandanten haben eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) namens ABC UG (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital von 100,00 gegründet. Die Steuerbilanz der Gesellschaft weist in der Folgezeit als Eigenkapital ein gezeichnetes Ka
„Bau & Brezel“ beweist sich bereits zum 4. Mal als regionaler Branchentreffpunkt der Bauschaffenden. Mehr als 200 Gäste fanden erneut den Weg in die „Alte Schmiede“ der BMA, um den von den Baurechtsspezialisten des Braunschweiger Anwaltsbüros Appelhagen Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater initiierten Erfahrungsaustausch zu nutzen.
„Einmalanlage ab 3.000 Euro“, „Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 6,07% p. a.“, „monatliche Auszahlung der Vorabgewinnausschüttung“, „Investitionen in ertragssicheres Spezial-Factoring“ oder „Kombination aus Sicherheit, Rendite und Flexibilität“ sind die Schlagworte mit denen die Debi Select Fonds umworben wurden. Rund 5.000 Kapitalanleger investierten in diese Fonds. Das Renditeversprechen von bis zu acht Prozent ging eine Weile gut, „doch seit August stocken die Aussch&uum
München, 01.12.2011; In der heutigen Verhandlung vor dem 6. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG Hamburg), bestätigte das Gericht nach langem gerichtlichem Streit endlich die Auffassung der Münchner Kanzlei KAP Rechtsanwälte:
Das Emissionsprospekt der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG ist fehlerhaft! Nach der nunmehr durch das Oberlandesgericht bestätigten Auffassung von Anja Appelt und Thorsten Krause, beide Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, e
Ohne Haftpflichtversicherung geht es nicht. Denn wenn es zu einem Schaden kommt, müssen die Schadensersatzansprüche des Geschädigten im vollen Umfang befriedigt werden.
Die Sozietät Wilhelm stärkt ihre internationale Beratung im Versicherungs- und Haftungsrecht: Zum 1. September 2011 beteiligt sich Wilhelm am weltweiten Kanzleiverbund Clausen Miller Europe.
Die vielfach diskutierte Frage, ob und inwieweit Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds anteilig (quotal) für die Verbindlichkeiten des Fonds in Regress genommen werden können, hat bereits des Öfteren die Gerichte beschäftigt. Nun hat sich auch der der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) der Problematik angenommen. In dessen unlängst ergangenen Entscheidungen (Az. II ZR 243/09 und II ZR 263/09) stellte der B