In einem Urteil vom 4.11.2013, Az: 12 O 83/13, ergangen in einem Prozess vor dem Landgericht Freiburg wurde entschieden, dass ein Arbeitgeber für die Wettbewerbsverstöße eines für ihn tätigen Verkäufers auf dessen privater Facebook Seite haftet, auch wenn der Arbeitgeber keinerlei Kenntnis von dessen Aktivität hatte.
Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner vertritt viele geschädigte Anleger, die sich an der Garbe Logimac AG als atypisch stille Gesellschafter in Form der Classic und/oder Sprint – Einlage beteiligt haben. Die Garbe Logimac AG wurde im Jahr 2000 mit dem Unternehmensgegenstand der wirtschaftlichen Vermarktung von Immobilien, insbesondere Lager- und Logistik-Immobilien, und damit einhergehender Dienstleistungen gegründet.
Droht auch bei der Garbe Logimac AG ein Totalverlustrisiko?
Des Öfteren ist es schon vorgekommen, dass Personen in einem Geschäft gestürzt sind und sich einen Knochenbruch oder sich anderweitige Verletzungen zugezogen haben. Ungeachtet des Umstandes, ob und wie rasch die Verletzungen heilen, stellt sich auch die Frage, ob ein Schadenersatz oder Schmerzensgeld gegenüber dem Inhaber des Geschäfts geltend gemacht werden kann. Diese Frage beantwortet nun das Oberlandesgericht Hamm mit seinem Urteil vom 15.03.2013 (9 U 187/12). Sollte