Ab 2012 steigt das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Soll der Ruhestand früher beginnen, werden so genannte Rentenabschlagszahlungen fällig und die monatliche Rente dadurch geschmälert. Es gibt jedoch Ausnahmen. "Wer 45 Jahre lang in die gesetzliche Rente eingezahlt hat, darf auch künftig mit 65 in den Ruhestand, ohne einen Abschlag in Kauf nehmen zu müssen", sagt ERGO Vorsorgeex