Unwirksamkeit von arbeitsvertraglichen Freistellungsklauseln bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Unwirksamkeit von arbeitsvertraglichen Freistellungsklauseln bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, ist unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB benachteiligt.

(Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung zum Urteil vom 25.03.2026 – 5 AZR 108/25)

Der Kläger war seit 2022 bei der Arbeitgeberin