Die IfKom haben auch in der zweiten Kommentierung der TKG-Novelle ihre Auffassung bekräftigt, u. a. eine Mindestgeschwindigkeit für einen Breitbandanschluss festzuschreiben.
Nach Auffassung der IfKom wäre es nur konsequent, wenn sich auch innerhalb der Bunderegierung eine zügige Einigung zum Recht auf schnelles Internet finden würde.
Aus Sicht der IfKom muss es zukünftig ein Bundesministerium geben, in dem alle Zuständigkeiten für digitale Themen und insbesondere für die Infrastruktur gebündelt werden.
IfKom: Voraussetzungen für ressourcenschonende und nachhaltige Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik sind geeignete politische Rahmenbedingungen und Förderung innovativer Forschung.
Die verbindlichen preisrechtlichen Vorgaben der HOAI entfallen ab Januar 2021. Architekten und Ingenieure behalten aber die Grundlagen für Honorarabrechnungen als verlässlichen Orientierungsrahmen.
IfKom und Axel Voss (MdEP) sind sich einig, es muss dringend an einer stärkeren digitalen Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Europas gearbeitet werden.
Kürzlich erfolgte die Gründung der Agentur für Innovation in der Cybersicherheit des Bundes zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Wirtschaft im Cyberraum.
Das neu angestrebte Telekommunikationsgesetz (TKG) muss die Festlegungen einer Mindest-Datenübertragungsrate für einen schnellen Internetanschluss als Universaldienst aus Sicht der IfKom beinhalten.
Der Verband IfKom begrüßt das neue Gutachten, welches die Internetwirtschaft trotz Corona langfristig auf Wachstumskurs sieht, doch der Erfolg hängt von einer leistungsfähigen Infrastruktur ab.