Die Inkongruenz einer Vermögensverschiebung setzt als Beweisanzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners im Sinne von§133, Absatz 1, Satz 2 Insolvenzordnung voraus, dass ernsthafte Zweifel an der Liquidität des Schuldners bestehen.
Gemäß § 15 a InsO hat der Geschäftsführer einer GmbH im Falle ihrer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhafte Verzögerung, spätestens jedoch drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH zu beantragen. Die pflichtwidrige und schuldhafte Verletzung der Insolvenzantragspflicht führt für den Geschäftsführer der GmbH nicht
Leistet der Kunde beim Autokauf eine Anzahlung, so ist diese Anzahlung bei der späteren Insolvenz des Autohauses grundsätzlich gefährdet – Insolvenzrecht Dresden