BGH stärkt Arztrechte gegenüber Jameda

(NL/7218036207) München, den 02.03.2016. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 1. März 2016 entschieden, dass das Ärztebewertungsportal jameda die Bewertungen seiner Mitglieder besser überprüfen muss.
Geklagt hatte ein Zahnarzt, der von einem Patienten schlecht bewertet wurde. Dieser hatte dem Zahnarzt unter den Punkten Behandlung, Aufklärung und Vertrauensverhältnis jeweils die schlechteste Note 6 gegeben. Als Gesamtergebnis wurde die Durchschnittsnote 4,